Die gesetzliche Erbfolge, die ohne Testament oder Erbvertrag eintritt, ist in vielen Fällen die ungünstigste aller denkbaren Varianten, und zwar sowohl in zivilrechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht. Es entstehen bei mehreren Erben dann Erbengemeinschaften, die nur gemeinsam handlungsfähig sind. Es wäre zudem reiner Zufall, wenn keine Erbschaftsteuern anfielen, die bei einer optimierten Gestaltung im Vorfeld vermeidbar gewesen wären.
Mit einem Testament oder Erbvertrag lässt sich nicht nur die Nachfolge gezielt steuern. Es können steuerliche Freibeträge und Steuerprogressionsvorteile bewusst genutzt sowie Steuerfallen, beispielsweise durch Aufdeckung stiller Reserven, vermieden werden. Zur Optimierung der letztwilligen Verfügungen sollte stets eine Einbeziehung einer fachkundigen steuerlichen Beratung erfolgen.
Ein Testament muss nicht zwingend notariell beurkundet werden, es kann auch handschriftlich wirksam errichtet werden. Ein notarielles Testament hat erhebliche Vorteile: Durch die fachkundige rechtliche Beratung wird sichergestellt, dass der tatsächliche Wille auch richtig umgesetzt wird. Zudem ersetzt ein notarielles Testament einen Erbschein, der erforderlich wäre, wenn Immobilien zum Nachlass gehören oder Bankguthaben vorhanden ist. Die Kosten für ein notarielles Testament entsprechen jedenfalls im Grundsatz – und vielfach auch ganz konkret – den Kosten für den hierdurch ersparten Erbscheinsantrag.