Es kann eine Reihe von Gründen geben, die Struktur eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe zu verändern. Hintergrund kann häufig eine Reduzierung von Haftungsrisiken sein. Das gilt insbesondere auch dann, wenn – wie in überwiegenden Fällen – eine haftungsbegrenzte Rechtsform wie eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG bereits besteht. Häufig sind werthaltige Assets wie beispielsweise Grundstücke im Betriebsvermögen vorhanden, die ausgegliedert oder abgespalten werden können, um sie aus dem operativen Geschäft und den hiermit verbundenen Haftungsrisiken herauszulösen.
Eine Umstrukturierung kann ebenso aus Gründen der steuerlichen Optimierung oder zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorgenommen werden. Nicht selten wird im Unternehmensverbund aus den vorgenannten Gründen eine Holdingstruktur geschaffen.
Die Umstrukturierung als solche kann auf vielfältige Weise geschehen. Zu nennen sind hier insbesondere Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Abspaltung, Ausgliederung oder Formwechsel). Umstrukturierungen sind aber auch außerhalb des Umwandlungsgesetzes möglich und üblich. Die im konkreten Fall optimale Gestaltung sollte stets unter Einbeziehung einer fachkundigen steuerlichen Beratung erfolgen.