Neben der Unternehmensnachfolge besteht bei einzelnen Vermögenswerten außerhalb eines Unternehmens Beratungs- und Gestaltungsbedarf. Hier wird häufig eine Kontinuität innerhalb einer Familie gewünscht mit dem Ziel, den Vermögensstamm zu erhalten. Dabei spielt die ggf. mehrfache Ausnutzung steuerlicher Freibeträge eine Rolle.
Probates Gestaltungsmittel kann zum Beispiel die Einbringung von Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien, in eine zu gründende vermögensverwaltende Personengesellschaft sein.
Es kann insbesondere Grundbesitz auf Kinder und/oder Enkel direkt übertragen werden. Denkbar und üblich ist dabei die Vereinbarung von Rückforderungsrechten für den Fall, dass bestimmte unerwünschte „Störszenarien“ in der Zukunft eintreten sollten. Selbstverständlich können Nutzungsrechte, beispielsweise in Form eines Nießbrauchs, vorbehalten werden.
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