Vorsorgevollmachten

Wenn eine Person selbst durch Alter oder Krankheit daran gehindert ist, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen, stellt sich die Frage, wer die Vertretung übernehmen soll. Gesetzlich geregelt sind die Betreuung und das Notvertretungsrecht des Ehepartners. Als Alternative bietet sich eine Vorsorgevollmacht an, die die gesetzliche Betreuung vermeidet.

Eine Vollmacht bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form. Zumindest eine schriftliche Vollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers ist empfehlenswert, weil das in der Praxis zu einer erhöhten Akzeptanz der Vollmacht führt, da zumindest die Echtheit der Unterschrift unter der Vollmacht nicht mehr infrage gestellt werden dürfte.

Empfehlenswert ist aber in aller Regel die notarielle Beurkundung, die gegenüber der vorgenannten Beglaubigung einige große Vorteile mit sich bringt: So werden Einwände hinsichtlich der notwendigen Geschäftsfähigkeit, die gerade bei älteren Vollmachtgebern vorgebracht werden, im Vorhinein ausgeräumt. Zudem minimiert sich das Verlustrisiko der Vollmacht drastisch, da von der beurkundeten Vollmacht weitere Ausfertigungen erteilt werden können. Bei allen anderen Varianten ist der Verlust des Originals der Vollmacht mit dem Verlust der Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten gleichzusetzen.

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