Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge kann unter anderem durch den Verkauf des Unternehmens erfolgen. Weitaus häufiger erfolgt jedoch die Unternehmensnachfolge bei mittelständischen Unternehmen durch die Weitergabe an die nächste Generation. In diesem Zusammenhang sind häufig neben der Übertragung des Unternehmens als solcher auch andere Fragen zu regeln wie etwa die Abfindung weichender Kinder oder die eigene Altersvorsorge.

Regelmäßig sind hier nicht nur gesellschaftsrechtliche, sondern erbrechtliche sowie steuerrechtliche Aspekte zu prüfen und im Rahmen der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.

Die Errichtung einer Stiftung in Form einer nicht gemeinnützigen Familienstiftung sollte im Rahmen der Gestaltung der Unternehmensnachfolge in die Überlegungen einbezogen werden. Sie kann im Einzelfall ein probates Mittel sein, um die Interessen an dem Erhalt des Unternehmens einerseits und der Versorgung der Familienangehörigen andererseits in Einklang zu bringen.

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